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Hauptseite >> Rechtstipps und andere Informationen über Tschechien >> Verschiedenes
VerschiedenesHier finden Sie verschienede rechtliche Information und rechtliche Tipps mit dem Thema Tschechien. Tschechischer FührerscheinWir erhalten von Zeit zu Zeit die Anfragen von insbesondere deutschen Staatsbürgern, welche hierzulande die Fahrschule absolviert haben um den "tschechischen Führerschein" zu bekommen. Nach § 82 Abs. 1 lit. d) Strassenverkehrsgesetz kann die Fahrerlaubnis nur der Person erteilt werden, welchen den Dauer- oder vorübergehenden Aufenthalt in Tschechien hat. Die unter Vortäuschung des Aufenthalts in Tschechien erschlichenen Fahrerlaubnisse werden deswegen entweder nicht erteilt oder entzogen, sobald die Behörde über die rechtswidrige Erteilung erfährt. Wir sind nicht bereit, bei der rechtswidrigen Erlangung oder Beibehaltung solcher Führerscheine mitzuwirken. Erstens gibt es so gut wie keine Erfolgsaussichten, wenn das Verwaltungsverfahren über Entziehung des Führerscheins eröffnet wird. Zweitens stellen diejenigen Halter solcher Führerscheine, die im Heimatland die MPU nicht bestanden haben, eine Gefährdung für ihre Umgebung dar, welche wir durch Verzögerung des Verwaltungsverfahrens begünstigen würden. Deshalb übernehmen wir keine Mandante in Sachen der Führerscheine. © 1999 - 2012 Martin Frimmel |