Mandatserteilung

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei können vor allen Gerichten und Behörden in der Tschechischen Republik uneingeschränkt auftreten.

Für die Übernahme eines Mandats durch unsere Kanzlei ist die Erteilung der schriftlichen Vollmacht erforderlich, zum Ausweisen gegenüber Dritten ist die tschechische Version mit Originalunterschrift erforderlich. Die Übermittlung der Vollmacht kann natürlich auch per Post erfolgen.

Die Vollmachtsformulare stehen hier zum Herunterladen bereit:
oder

Honorarvereinbarung

Um unser Honorar für die Mandanten überschaubar zu gestalten, bieten wir für die Beratungstätigkeit die Honorarvereinbarung mit dem Stundenhonorar an. Der allgemeine Stundensatz beträgt 120 Euro / 3.000 CZK (30 Euro/750 CZK pro angefangene Viertelstunde) zzgl. 19 % MWSt.
Im Gerichtsverfahren arbeiten wir ebenfalls mit der Rechtsanwaltsgebührenordnung (tarif_177-1996_d_060901.pdf, 97,2 kB) bzw. Rechtsanwaltsgebührenordnung im Zivilprozess (tarif_484-2000_d_060901.pdf, 50,3 kB). Für Beispielberechnungen können Sie unseren Gebührenrechner verwenden.