Unsere Kanzlei kann für Sie vor allen Gerichten und Behörden in der Tschechischen Republik uneingeschränkt auftreten.
Wir arbeiten grundsätzlich auf Basis der Honorarvereinbarung mit Stundensatz.
Der allgemeine Stundensatz beträgt 150 EUR zzgl. Umsatzsteuer (derzeit 21 %); die Berechnung erfolgt nach angefangenen Viertelstunden.
Im Gerichtsverfahren berücksichtigen wir ebenfalls die Rechtsanwaltsgebührenordnung (177/1996 Sb. in der Fassung der späteren Vorschriften) und schließen dabei die Honorarvereinbarung dermaßen ab, dass der vereinbarte Stundensatz nicht unterschritten wird; das kann unter Umständen bedeuten, dass die im Verfahren zuerkannten Rechtsvertretungskosten bei niedrigen Streitwerten nicht abgedeckt werden.
In bestimmten Sachen mit typenmäßigem Ablauf kann ggf. eine Pauschale (GmbH-Gründung) oder ermäßigter Stundensatz (Zwangsvollstreckungen) angeboten werden.
