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Hauptseite >> Mandatserteilung, Preise
MandatserteilungUnsere Kanzlei kann für Sie vor allen Gerichten und Behörden in der Tschechischen Republik uneingeschränkt auftreten ("unbeschränkte Postulationsfähigkeit"). Für die Übernahme eines Mandats ist die Erteilung der schriftlichen Vollmacht im Original erforderlich. Die Vollmachtsformulare stehen hier zum Herunterladen bereit:
Zum Ausweisen gegenüber Dritten (Gerichte, Behörden) ist die tschechische Version mit Originalunterschrift notwendig. Die Übermittlung der Vollmacht kann natürlich auch per Post erfolgen; Übermittlung per Fax oder eingescannt per E-Mail kann hingegen nicht ausreichend sein. Für die Bearbeitung des Mandats werden wir dann folgende Unterlagen/Informationen brauchen:
PreiseHonorarvereinbarungWir arbeiten ausnahmslos unter Zugrundelegung einer Honorarvereinbarung. Der allgemeine Stundensatz beträgt 120 EUR zzgl. 20 % Umsatzsteuer; die Berechnung erfolgt nach angefangenen Viertelstunden. Der Text der Honorarvereinbarung (Mandatsvertrag) steht hier zum Herunterladen bereit:
Im Gerichtsverfahren berücksichtigen wir ebenfalls die Rechtsanwaltsgebührenordnung (tarif_177-1996_de_060901.pdf) bzw. Rechtsanwaltsgebührenordnung im Zivilprozess (tarif_484-2000_de_060901.pdf). Für Beispielberechnungen können Sie auch unseren Gebührenrechner verwenden. Im Gerichtsverfahren schließen wir die Honorarvereinbarung dermaßen ab, dass der vorstehende Stundensatz nicht unterschritten wird; das kann unter Umständen bedeuten, dass die im Verfahren zuerkannten Rechtsvertretungskosten bei niedrigen Streitwerten nicht abgedeckt werden. Beachten Sie bitte unsere speziellen Angebote, z.B. bei GmbH-Gründungen, Verkauf von Vorratsgesellschaften oder Zwangsvollstreckungen. Weitere Informationen zu verschiedenen gesetzlichen Tarifen in juristischen Angelegenheiten (Gerichtsvollzieher, Notare) finden Sie auf der Seite mit dem Gebührenrechner. © 1999 - 2012 Martin Frimmel |