Mandatserteilung

Unsere Kanzlei kann für Sie vor allen Gerichten und Behörden in der Tschechischen Republik uneingeschränkt auftreten (in Tschechien gibt es die "unbeschränkte Postulationsfähigkeit" für Rechtsanwälte).

Für die Bearbeitung des Mandats werden wir dann folgende Unterlagen/Informationen brauchen:

  • Angaben zum Prozessgegner bzw. zu anderen Beteiligten (Verhandlungspartner, Vertragsparteien)
  • Schilderung des Sachverhalts
  • vorliegende Unterlagen (Urkunden, bisher geführte Korrespondenz usw.)
  • Angaben zu anderen Beweisen (Zeugen, Gutachten oder ähnlich)

Honorarvereinbarung

Wir arbeiten grundsätzlich unter Zugrundelegung einer Honorarvereinbarung mit Stundensatz.

Im Gerichtsverfahren berücksichtigen wir ebenfalls die Rechtsanwaltsgebührenordnung (177/1996 Sb. in der Fassung der späteren Vorschriften). Für Beispielberechnungen können Sie auch unseren Gebührenrechner verwenden.

Die Gebührenordnung 484/2000 wurde mit Beschluss des Verfassungsgerichts vom 17.04.2013 mit Wirkung zum 07.05.2013 aufgehoben, in den nach diesem Datum erlassenen Kostenfestsetzungsbeschlüssen kommt nur die Verordnung 177/1996 zur Anwendung.

Weitere Informationen zu verschiedenen gesetzlichen Tarifen in juristischen Angelegenheiten (Gerichtsvollzieher, Notare) finden Sie in der Rubrik mit dem Gebührenrechner.

 
 
 

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