Insolvenzverfahren in Tschechien

Unsere Kanzlei kann die Rechtsvertretung und Rechtsberatung im Insolvenzverfahren übernehmen.

Die Rechtsberatung umfasst dabei

  • Anmeldung der Forderungen zur Insolvenzmasse
  • Teilnahme an der Gläubigerversammlung ggf. im Gläubigerausschuss
  • Klagsführung im Absonderungsverfahren
  • Prüfung des Vorgehens des Insolvenzverwalters
  • Prüfung des Verteilungsbeschlusses
Dieses Rechtsgebiet bearbeitet in der Regel die Rechtsanwältin Dr. Chobolova, die ebenfalls als Insolvenzverwalter tätig ist.

Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung

Wegen häufiger Anfragen möchten wir hier klar stellen, dass es derzeit in Tschechien keine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung für die Verbraucher gibt. Eine solche ist im neuen Insolvenzgesetz enthalten, das am 01.07.2007 in Kraft treten wird. Nähere Informationen werden hier ergänzt, nachdem die Durchführungsvorschriften erlassen wurden.
Update: Das Inkrafttreten wurde auf 01.01.2008 aufgeschoben; die Durchführungsvorschriften wurden noch nicht erlassen (November 2007).