GmbH-Gründung in Tschechien

Der nachfolgende Text betrifft die sog. massgeschneiderte Gründung, d.h. Gründung einer neuen Gesellschaft mit beschränkten Haftung mit Sitz in der Tschechischen Republik, die auf die Bedürfnisse des Mandanten zugeschnitten ist.
Eine andere Variante stellt die bereits vorgegründete Vorratsgesellschaft dar. Nähere Informationen zum Erwerb einer Vorratsgesellschaft finden Sie hier.

Erforderliche Informationen bzw. Unterlagen für die Gründung einer GmbH

Für die Gründung brauchen wir zunächst folgende Informationen:
  • gewünschter Firmenname
  • Sitz (können wir zur Verfügung stellen)
  • Geschäftszweck
  • Geschäfstführer - Name, Geburtsdatum, Anschrift
  • Gesellschafter - Name, Geburtsdatum, Anschrift (bei juristischen Personen wird der Handelsregisterauszug erforderlich sein)
  • gewünschte Höhe des Stammkapitals (Mindesthöhe 200.000 CZK, ca. 7 Tsd. Euro)
  • ggf. weitere Angaben, z.B. Prokurist
Der Geschäftsführer muss das polizeiliche Führungszeugnis aus dem Herkunftsland haben, deshalb empfehlen wir, diese Urkunde möglichst bald im Heimatland zu beantragen, weil die Besorgung in der Regel die meiste Zeit im Gründungsprozess beansprucht.
Ggf. können wir für die Gründungsphase vorübergehend unseren Geschäftsführer zur Verfügung stellen, welcher nach der Besorgung der erforderlichen Urkunden abgelöst wird.
Alle Tätigkeiten können mit Vollmacht erledigt werden, d.h. die persönliche Anwesenheit des Mandanten ist nicht erforderlich.

Preis

Bei der typischen GmbH-Gründung beträgt unser Honorar 1.000 Euro (25.000 CZK) ohne MWSt., exkl. aufgewendete Gebühren. Die aufzuwendenden Gebühren umfassen hauptsächlich die Notarkosten, Übersetzungskosten und Gerichtsgebühren beim Handelsregister und werden belegmäßig abgerechnet. Ihre Höhe beläuft sich in der Regel auf ca. 400 Euro/10.000 CZK inkl. MWSt.

Nähere Informationen

Auf Anfrage.