Überschrift Anwaltskanzlei Frimmel, Tschechien

Hauptseite >> Unsere Leistungen >> Firmensachen >> GmbH-Gründung

GmbH-Gründung in Tschechien

Der nachfolgende Text betrifft die sog. massgeschneiderte Gründung, d.h. Gründung einer neuen Gesellschaft mit beschränkten Haftung mit Sitz in der Tschechischen Republik, die auf die Bedürfnisse des Mandanten zugeschnitten ist.

Eine andere Variante stellt eine bereits vorgegründete Vorratsgesellschaft dar. Nähere Informationen zum Erwerb einer Vorratsgesellschaft finden Sie hier.

Erforderliche Informationen bzw. Unterlagen für die Gründung einer GmbH

Für die Vorbereitung der Unterlagen brauchen wir zunächst folgende Informationen:

  • gewünschter Firmenname
  • Sitz (während der Firmengründung können wir einen zur Verfügung stellen)
  • Geschäftszweck (geplante Tätigkeit)
  • Geschäfstführer - Name, Geburtsdatum, Anschrift
  • gewünschte Höhe des Stammkapitals (Mindesthöhe 200.000 CZK, ca. 8 Tsd. Euro)
  • Gesellschafter - Name, Geburtsdatum, Anschrift (bei juristischen Personen wird ein aktueller Handelsregisterauszug erforderlich sein); bei mehreren Gesellschaftern ist auch die Aufteilung der Geschäftsanteile erforderlich
  • ggf. weitere Angaben, z.B. Prokurist

Der Geschäftsführer muss das polizeiliche Führungszeugnis aus dem Herkunftsland beim Handelsregister vorweisen, deshalb empfehlen wir, diese Urkunde möglichst bald im Heimatland zu beantragen, weil die Besorgung in der Regel die meiste Zeit im Gründungsprozess nimmt.

Alle Tätigkeiten können mit Vollmacht erledigt werden, d.h. die persönliche Anwesenheit des Mandanten ist nicht erforderlich.

Preise

Bei der typischen GmbH-Gründung beträgt unser Honorar 1.000 Euro (25.000 CZK) zzgl. 20 % Umsatzsteuer und aufgewendete Auslagen.

Die aufzuwendenden Auslagen umfassen hauptsächlich die Notarkosten, Übersetzungskosten und Gerichtsgebühr beim Handelsregister und werden belegmäßig abgerechnet. Ihre Höhe beläuft sich in der Regel auf ca. 600 Euro/15.000 CZK

Solange der Tätigkeitsgegenstand die sog. freien Gewerbe (= welche ohne Nachweis einer fachlichen Qualifikation betrieben werden können, z.B. allgemeiner Handel), ist die Erledigung im Preis enthalten.

Bei speziellen Tätigkeiten, welche des Nachweises der fachlichen Qualifikation bedürfen (Handwerke, Konzessionen - z.B. Lizenz für LKW-Transport, Gastätte u.ä) wird der erforderliche Zeitaufwand mit unserem allgemeinen Stundensatz berechnet.

Nähere Informationen

Auf Anfrage.