Gebührenrechner, Honorarordnungen

Gesetzliche Gebühren nach verschiedenen Gebührenordnungen (Rechtsanwalt, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieher, Notare).

Einzelheiten zur Vertretung durch unsere Kanzlei in verschiedenen Verfahren finden Sie in der Rubrik Zivilprozess.

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RA-Gebühr gemäß Rechtsanwaltsgebührenordnung für eine Handlung der Rechtsdienstleistung (§ 7 Verordnung Nr. 177/1996 Sb.) - Stand 01.01.2025
Gerichtsgebühr bei Zahlungsklagen (5 %, min. 1.000 CZK, max. 2 Mio. CZK) - Stand 01.01.2025
Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher nach der Verordnung 330/2001 Sb. (die Gebühren werden aus dem tatsächlich eingetriebenen Betrag berechnet und bei dem Schuldner beigetrieben, bei Erfolglosigkeit bezahlt der Gläubiger die Pauschale 2 Tsd. CZK und Auslagen) - Stand 01.01.2025
Notargebühr nach der Verordnung Nr. 196/2001 Sb., (Posten A - Rechtsgeschäfte) - Stand 01.01.2025
Notargebühr nach der Verordnung Nr. 196/2001 Sb., (Posten B.2 - Beschluss innerhalb der juristischen Person) - Stand 01.01.2025
  • Diese beispielhaften Berechnungen betreffen (ausser der Notargebühren) den Fall, wo die Berechnungsgrundlage der Betrag selbst (ohne Kürzungen/Aufschläge) ist.
  • Beachten Sie bitte, dass es sich nur um eine Beispielrechnung handelt und es insbesondere bei Feststellungsklagen (Eigentumsfeststellung, Feststellung über Bestand eines Rechts) Abweichungen gibt!
 
 
 

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