Überschrift Anwaltskanzlei Frimmel, Tschechien

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Gebührenrechner, Honorarordnungen

Gesetzliche Gebühren nach verschiedenen Gebührenordnungen (Rechtsanwalt, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieher, Notare).
Einzelheiten zur Vertretung durch unsere Kanzlei in verschiedenen Verfahren finden Sie hier.
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Streitwert in EUR
RA-Gebühr nach der allgemeinen Rechtsanwaltsgebührenordnung (Datei tarif_177-1996_de.pdf) für eine Handlung der Rechtsdienstleistung (§ 7 Verordnung Nr. 177/1996 Sb.)
RA-Gebühr nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung im Zivilprozess (Datei tarif_484-2000_de.pdf) für die Vertretung in einer Instanz (§ 2 Abs. 1 Verordnung Nr. 484/2000 Sb.)
Gerichtsgebühr (min. 1.000 CZK, max. 2 Mio. CZK)
Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher (die Gebühren werden aus dem tatsächlich eingetriebenen Betrag berechnet und bei dem Schuldner beigetrieben, bei Erfolglosigkeit bezahlt der Gläubiger die Pauschale 3 Tsd. CZK und Auslagen)
Notargebühr nach der Verordnung Nr. 196/2001 Sb., (Posten A - Rechtsgeschäfte)
Notargebühr nach der Verordnung Nr. 196/2001 Sb., (Posten B.2 - Beschluss innerhalb der juristischen Person)
  • Diese beispielhaften Berechnungen betreffen (ausser der Notargebühren) den Fall einer Forderungseintreibung.
  • Beachten Sie bitte, dass es sich nur um eine Beispielrechnung handelt und es insbesondere bei Feststellungsklagen (Eigentumsfeststellung, Feststellung über Bestand eines Rechts) Abweichungen gibt!