Firmengründung in Tschechien

Unser Dienstleistungsangebot umfasst nicht nur die Gründung üblicher Typen juristischer Personen (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft), sondern auch spezielle juristische Personen (Stiftung, Stiftungsfonds), sowie Errichtung von Zweigstellen ausländischer juristischer Personen.

Unsere Kanzlei kann alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gründung übernehmen, insbesondere handelt es sich um folgende Themenkreise:
  • Beratung bei der Wahl der passenden Rechtsform für Ihre tschechische Firma
  • Vorbereitung und Errichtung der Gründungsdokumente
  • Organisation und Abhaltung der gründenden Hauptversammlung
  • Zurverfügungsstellung der Adresse für Firmensitz während der Gründung, je nach Bedarf auch für die Zeit danach
  • Vertretung im Verfahren vor dem Firmenbuchgericht
  • Beantragung der Gewerbescheine, Konzessionen
  • Vertretung vor dem Gewerbeamt
Ebenfalls können wir bei der Übertragung vorgegründeter Vorratsgesellschaften oder Erwerb der Beteiligung an bereits tätigen Firmen mitwirken.